Häufige Fragen
Übernimmt meine Versicherung die Kosten der Therapiesitzungen?
Auch wenn die Lösungsfokussierte Kurzzeittherapie (Systemische Therapie) und die Verhaltenstherapie zu den vier zugelassenen wissenschaftlich anerkannten „Richtlinienverfahren“ zählen, wird meine Arbeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Ich führe eine reine Selbstzahlerpraxis.
Grundsätzlich ist Psychotherapie aber eine Leistung, die von den Krankenkassen übernommen wird. Sie haben also immer die Möglichkeit, sich anderweitig therapeutische Unterstützung zu suchen. Setzen Sie sich hierfür bitte direkt mit einer Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeuten oder Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Was ist, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. So habe ich die Chance, die Termine neu zu belegen und eine andere Klientin bzw. Klienten zu unterstützen.
Teilen Sie mir die Absage bitte telefonisch (Mailbox), via E-Mail oder SMS mit.
Bei Absagen in einem Zeitraum von weniger als 24 Stunden muss ich leider ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des Honorars für die vereinbarte Therapiestunde in Rechnung stellen.

Ist eine Hypnose immer Bestandteil einer Zusammenarbeit?
Nein. Die systemische Hypnotherapie ist eines der Therapieverfahren, mit denen ich arbeite, aber keine Voraussetzung für eine Zusammenarbeit.
Welche therapeutische Vorgehensweise für Sie passend ist, richtet sich nach Ihrem Anliegen, Ihren Zielen und Ihrem persönlichen Tempo. Manche Klienten möchten gezielt von Beginn an mit Hypnose arbeiten. Bei anderen kommen zunächst andere therapeutische Verfahren und Methoden zum Einsatz und die Hypnotherapie wird – wenn gewünscht und sinnvoll – später einbezogen. Eine therapeutische Begleitung ganz ohne Hypnose ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Entscheidend ist nicht ein festgelegtes Verfahren, sondern eine individuell auf Sie abgestimmte therapeutische Vorgehensweise.
Bieten Sie auch Online-Sitzungen an?
Ja, je nach Anliegen sind auch Online-Sitzungen möglich. Ob diese in Ihrer individuellen Situation sinnvoll sind, beurteile ich nach einer ausführlichen Anamnese.
Ich empfehle, die ersten Sitzungen möglichst in Präsenz durchzuführen, damit wir uns persönlich kennenlernen und ich mir ein umfassendes Bild Ihrer Situation machen kann.
Online-Sitzungen können sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise vorübergehend örtlich oder körperlich eingeschränkt sind. Auch ergänzend zwischen zwei Präsenzsitzungen können sie nach gemeinsamer Rücksprache stattfinden, sofern dies therapeutisch sinnvoll ist.
Den persönlichen Austausch in der Praxis können Online-Sitzungen jedoch nicht vollständig ersetzen. Viele Menschen erleben den geschützten, neutralen Praxisraum als hilfreich, um offen über belastende Themen zu sprechen. Zudem stehen uns vor Ort weitere therapeutische Möglichkeiten zur Verfügung.



