Auch wenn die Lösungsfokussierte Kurzzeittherapie (Systemische Therapie) und die Verhaltenstherapie zu den vier zugelassenen wissenschaftlich anerkannten „Richtlinienverfahren“ zählen, wird meine Arbeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Ich führe eine reine Selbstzahlerpraxis.
Grundsätzlich ist Psychotherapie aber eine Leistung, die von den Krankenkassen übernommen wird. Sie haben also immer die Möglichkeit, sich anderweitig therapeutische Unterstützung zu suchen. Setzen Sie sich hierfür bitte direkt mit einer Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeuten oder Ihrer Krankenkasse in Verbindung.